Sachverständiger Kamp-Lintfort

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Carsten Engel Kamp-Lintfort

Carsten Engel

Bausachverständiger und Baugutachter

Agnes-Miegel-Weg 8a
47475 Kamp-Lintfort
Tel: 02842 219 40 50
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)
DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kamp-Lintfort steht Ihnen Herr Carsten Engel als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Carsten Engel kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kamp-Lintfort, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kamp-Lintfort kommen bzw. sich nicht in Kamp-Lintfort auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kamp-Linfort - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Kamp-Lintfort befindet sich in Nordrhein-Westfalen und liegt im Kreis Wesel.  Die Stadt beheimatet ca. 37.635 Menschen und bietet ein breites Freizeitangebot an. Dazu gehören das Panoramabad Pappelsee, der Flugplatz Saalhoff oder der Golfplatz am Kloster Kamp.

Historische Sehenswürdigkeiten in Kamp-Lintfort sind: Schatzkammer (Museum Kloster Kamp), Geistliches und Kulturelles Zentrum Kloster Kamp, Zechenpark, Fossa Eugeniana, Hoogenhof-Kapelle, Kirche Hoerstgen, Haus Heideck, Burg und Kapelle Eyll. Die Altsiedlung Friedrich-Heinrich, die als eine der größten Werkssiedlungen in der Gegend bekannt ist, gilt nun als Zechen- und Gartenstadt mit hoher Wohnqualität.

Kulturelles Leben:

  • In den Sommermonaten finden verschiedene Kunstausstellungen in der Orangerie statt.
  • Kamp-Lintforter Kultursommer: Im Terrassengarten, Stephanswäldchen und in der Innenstadt gibt es im Sommer vielfältige Konzertveranstaltungen
  • Kamper Freilichttheater vor der Kulisse des Kloster Kamps: Jeden Sommer lockt die Veranstaltung mit beliebten Theaterstücken ca. 3000 Besucher an.

Kamp-Lintfort ist in 10 Stadtteile gegliedert: Stadtkern, Niersenbruch, Rossenray, Lintfort, Gestfeld, Geisbruch, Dachsbruch, Kamp, Hoerstgen, Saahoff

In der Nähe von Kamp-Lintfort befinden sich die Städte/Gemeinden: Rheinberg (ca. 10km), Neukirchen-Vluyn (ca. 10km), Moers (ca. 15km), Geldern (ca. 18km), Duisburg (ca. 25km), Kempen (ca. 25km), Krefeld (ca. 25km), Oberhausen (ca. 30km) und Nettetal (ca. 35km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Am Rathaus 2  
47475 Kamp-Lintfort

Bauamt:
Am Rathaus 2 
47475 Kamp-Lintfort

Amtsgericht Rheinberg:
Rheinstraße 67
47495 Rheinberg

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